Allgemeine Reisebedingungen der

Susann Domrowe

Dahlienweg 6

30952 Ronnenberg

(nachfolgend auch „wir“ oder „Reiseveranstalter“)

Präambel

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Dir und uns zustande kommenden Pauschalreisevertrages (im Folgenden „Reisevertrag“ genannt).

Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651lit. a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

Abschluss des Reisevertrages

Für alle Buchungswege über die Du eine Pauschalreise bei uns buchst (z.B. im Reisebüro, Reisevermittler, direkt beim Veranstalter, telefonisch, online etc.) gilt: 

Grundlage des Angebots sind unsere Reiseausschreibung und unsere ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit Dir diese bei der Buchung vorliegen. Reisevermittler und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch Vereinbarung mit Dir zum Inhalt des Reisevertrags gemacht wurden. 

Du hast für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die Du die Buchung vornimmst, wie für Deine eigenen einzustehen, soweit Du diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hast. 

Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit wir bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und unsere vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt haben und Du uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärst. 

Die unsererseits erteilten vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Reisevertrags, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt: 

Mit deiner Reiseanfrage erklärst Du uns gegenüber in verbindlicher Weise Deinen Teilnahmewunsch.

Basierend auf Deiner Reiseanfrage erstellen wir, sofern entsprechende Kontingente und Kapazitäten zur Verfügung stehen, ein passendes Angebot zum Abschluss des Pauschalreisevertrages. 

Der Abschluss Reisevertrag kommt mit dem fristgerechten Zugang Deiner Annahmeerklärung zu unserem Angebot bei uns zustande. 

Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss übermitteln wir Dir eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es Dir ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie Dir in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per E-Mail), sofern Du nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hast, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App) gilt für den Vertragsabschluss: 

Der Ablauf der elektronischen Buchung wird Dir in der entsprechenden Anwendung erläutert. 

Zur Korrektur Deiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars steht Dir eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. 

Soweit wir den Vertragstext speichern, wirst Du darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. 

Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bietest Du uns (ggf. über einen Vermittler) den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an.

Wir (ggf. ein Vermittler) bestätigen Dir den Eingang Deiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg (Eingangsbestätigung).

Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet für Dich keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Vertrags. 

Der Vertrag kommt zustande, sobald Dir unsere Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zugegangen ist. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß lit. f oben, soweit Dir die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Reisevertrags ist jedoch nicht davon abhängig, dass Du diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.

Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die angebotenen Reiseleistungen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (insbes. Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, SMS sowie Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

Zahlungen und Reiseunterlagen

Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen wir und Reisevermittler nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und Dir der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und unser Rücktrittsrecht aus dem in Ziffer 7 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Aus den Reiseausschreibungen können sich für bestimmte Reiseleistungen (z.B. für einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten ergeben. 

Bei Bezahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung Deines Kontos automatisch zu den jeweiligen Terminen. 

Leistest Du die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und zu Deinen Gunsten kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Dich mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4 Abs. 2 Satz 2 bis Ziff. 4 Abs. 6 zu belasten. 

Die Reiseunterlagen werden grundsätzlich etwa 21 Tage vor Reisebeginn, bei kurzfristigen Buchungen erforderlichenfalls innerhalb von 24 Stunden erstellt. Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt in der Regel per E-Mail oder in gedruckter Form an Deinen Reisevermittler, über den Du die Reiseleistungen gebucht hast, oder nach entsprechender Vereinbarung an Dich direkt. Bei kurzfristigen Flugbuchungen kann im Einzelfall eine Hinterlegung der Reiseunterlagen am gebuchten Abflughafen vereinbart werden. Diese werden nach Zahlung am Flughafen ausgehändigt. 

Leistungsänderungen vor Reisebeginn

Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und unsererseits nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 

Wir sind verpflichtet, Dich über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrunds auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 

Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von Deinen besonderen Vorgaben, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, bist Du berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist 

entweder die Änderung anzunehmen,

oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten,

oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen,

wenn wir eine solche Reise angeboten haben. Du hast die Wahl, auf unsere Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn Du auf unsere Mitteilung reagieren möchtest, kannst Du entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer angebotenen Ersatzreise verlangen oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt uns gegenüber keine oder keine fristgerechte Reaktion, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf weisen wir Dich in der Erklärung gemäß Ziff. 3 Abs. 2 hin. 

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatten wir für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist Dir der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

Rücktritt vor Reisebeginn

Du kannst jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Wir empfehlen Dir, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. 

Trittst Du vor Reisebeginn zurück oder trittst Du die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Trittst Du vor Reisebeginn von der einzelnen Reiseleistung zurück, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist. 

Die Höhe der Entschädxigung haben wir unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen pauschaliert. Auf Dein Verlangen sind wir verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. Die Entschädigungspauschalen kannst Du bitte nachstehender Ziffer 19 dieser Reisebedingungen entnehmen. 

Es bleibt Dir in jedem Fall der Nachweis gestattet, die uns zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale. 

Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine individuell berechnete Entschädigung zu fordern. Diese kann höher oder niedriger sein als die Entschädigungspauschale. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben, konkret zu beziffern und auf Ihr Verlangen zu begründen. 

Sind wir infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, leisten wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung.

Umbuchungen & Ersatzteilnehmer

Nach Vertragsabschluss hast Du keinen Anspruch auf Änderungen insbesondere hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Soll auf Deinen Wunsch dennoch eine Umbuchung – sofern möglich – vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Deinerseits. Wir müssen Dir daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich zum Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Sofern es sich insoweit nicht um eine Umbuchung handelt, die nur geringfügigen Bearbeitungsaufwand verursacht, berechnen wir zudem ein aufwandsabhängiges Bearbeitungsentgelt, über dessen Höhe wir Dich vor der konkreten Umbuchung informieren. Es bleibt Dir insoweit der Nachweis gestattet, die uns zustehende Entschädigung sei wesentlich niedriger als das geforderte Bearbeitungsentgelt. Vorstehende Regelungen gelten nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir Dir keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hatten; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. 

Dein gesetzliches Recht, gemäß § 651e BGB von uns durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt Dir ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmst Du einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung wir bereit und in der Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die Dir zuzurechnen sind, hast Du keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Dies gilt nicht, soweit solche Gründe Dich nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt hätten. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.

Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

Wir können bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn auf die Mindestteilnehmerzahl in der Reiseausschreibung hingewiesen und diese Zahl sowie vorbezeichneter Zeitpunkt, bis zu welchem Dir vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, in der Reisebestätigung angegeben wurden. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Dich unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Dir die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Dich davon unterrichten.

Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erstatten wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Ihre Zahlungen auf den Reisepreis zurück.

Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Du die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig störst oder Dich in einem solchen Maß vertragswidrig verhältst, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung unserer eigenen Informationspflichten beruht. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern ggf. erstatteten Beträge.

Rücktritt vom Reisevertrag aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände

In Bezug auf Deine Rechte im Falle unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände wird – auszugsweise – auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet: 

§ 651h Rücktritt vor Reisebeginn 

Abs. 1: Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. 

[…] 

Abs. 3: Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 

Abs. 4: Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn in den folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten: 

1. […] 

2. der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. 

Abs. 5: Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.“

Mitwirkungen des Reisenden

Reiseunterlagen Bitte informiere uns oder den Reisevermittler, über den Du die Reiseleistungen gebucht hast, rechtzeitig, solltest Du die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten haben. 

Mängelanzeige/Abhilfeverlangen Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kannst Du Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Deiner Mitwirkung. Deshalb bist Du verpflichtet, alles Dir Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, stehen Dir weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB zu. Du bist verpflichtet, Deine Mängelanzeige unverzüglich unserem örtlichen Vertreter zur Kenntnis zu geben. Ist ein örtlicher Vertreter nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind uns etwaige Reisemängel unter den unten angegebenen Kontaktdaten oder der mitgeteilten Kontaktstelle zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit unseres örtlichen Vertreters bzw. unserer örtlichen Kontaktstelle wird in der Reisebestätigung und/oder den Reiseunterlagen unterrichtet. Gib bitte in jedem Fall die in den Reiseunterlagen genannte Vorgangs-/Reisenummer, das Reiseziel und die Reisedaten an. Du kannst jedoch die Mängelanzeige auch Deinem Reisevermittler, über den Du die Reiseleistungen gebucht hast, zur Kenntnis bringen. Unser örtlicher Vertreter ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 

Fristsetzung vor Kündigung Willst Du den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hast Du uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder wenn eine sofortige Abhilfe notwendig ist. 

Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen 

Wir weisen darauf hin, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von Dir unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. 

Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck uns, unserem örtlichen Vertreter bzw. unserer Kontaktstelle oder dem Reisevermittler unverzüglich anzuzeigen. 

Beförderungsbeschränkungen Wir bitten um Verständnis, dass schwangere Reisende aus Sicherheitsgründen in aller Regel lediglich bis zur 23. Schwangerschaftswoche auf Schiffsreisen teilnehmen können. Für Flugreisen gilt diese Regelung bis zur 35. Schwangerschaftswoche.

Beschränkung der Haftung

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt. 

Unsere deliktische Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden oder solche der sexuellen Selbstbestimmung sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt. 

Möglicherweise über die in Ziffern 11 Abs. 1 und Ziff. 11 Abs. 2 hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von den Beschränkungen unberührt. 

Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Reiseleistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass diese für Dich erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Wir haften jedoch, wenn und soweit für Deinen Schaden eine Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich war.

Geltendmachung von Ansprüchen & Verbraucherstreitbeilegung

Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2–7 BGB hast Du uns gegenüber geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Reiseleistungen über diesen Reisevermittler gebucht waren. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen. 

Wir weisen darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Wir weisen für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.

Verjährung einzelner Reiseleistungen

Etwaige Schadensersatzansprüche uns gegenüber verjähren im Falle der Buchung einzelner Reiseleistungen nach der gesetzlichen Regelverjährungsfrist gemäß §§ 195, 199 BGB. Im Übrigen verjähren Ansprüche uns gegenüber in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

Unfallhaftung für die Beförderung von Reisenden auf See

Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädigung von Wertsachen sowie bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See. Nähere Informationen über die geltenden Bestimmungen und Rechte des Reisenden aufgrund dieser Verordnung findest Du unter: http://www.informierender.de/zusatzinformationen.

Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Dich bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Dir die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Dich hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Dich unverzüglich über den Wechsel informieren. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: https://transport.ec.europa.eu/transportthemes/eu-air-safety-list_de.  

Pass, Visa & Gesundheit

Wir unterrichten Dich/den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss. 

Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften bist ausschließlich Du verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Deinen Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Dich schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben. 

Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Du uns mit der Besorgung beauftragt hast, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.

Reiseschutz

Bitte beachte, dass die genannten Reisepreise keine Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten-Versicherung und Reiseabbruch-Versicherung) enthalten. Wenn Du vor Reiseantritt von Deiner Reise zurücktrittst, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss des speziellen Reiserücktrittsversicherung. Bei Bedarf machen wir Dir hierzu entsprechende Vorschläge. Er beinhaltet neben der Reiserücktritts-Versicherung einen umfassenden Reiseschutz mit Notruf-Service rund um die Uhr.

Datenschutz

Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die Du uns zur Verfügung stellst, im Einklang mit dem anwendbaren Datenschutzrecht. Weitere Informationen zum Umgang mit Deinen personenbezogenen Daten kannst Du unseren Datenschutzhinweisen entnehmen. 

Entschädigungspauschalen

Die jeweilige Höhe der Entschädigungspauschale ist von der gewählten Reiseleistung und dem Zeitpunkt des Zugangs Deiner Rücktrittserklärung bei uns abhängig. Bitte beachte etwaige vorrangig anzuwendende Abweichungen in den Ausschreibungen der einzelnen Reiseleistungen.

Die Entschädigungspauschalen der einzelnen Reiseleistungen sind wie folgt gestaffelt: 

Reisen ohne enthaltene Busfahrt, Zugfahrt oder Flug zum bzw. vom Reisezielort:

bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises

ab 29.–21. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises

ab 20.–14. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises

ab 13.–7. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises

ab 6.–1. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises

am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises

Reisen mit enthaltener Busfahrt zum bzw. vom Reisezielort:

bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises

ab 29.–21. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises

ab 20.–14. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises

ab 13. –7. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises

ab 6.–1. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises

am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises

Reisen mit enthaltener Zugfahrt zum bzw. vom Reisezielort:

bis 21 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises

ab 20. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises

Reisen mit enthaltenem Flug zum bzw. vom Reisezielort:

bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises

ab 29 – 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises

ab 14 – 8. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises

ab 7. Tag bis einschließlich des Tages vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises

am Tag des Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises

Traveling Liberty ist eine Dienstleistung von

Susann Domrowe

Dahlienweg 6
30952 Ronnenberg

Mail: hallo@traveling-liberty.com 

Mobil: +4917610425913

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